Redebeitrag 10.09.2020 „Frauen und Flucht“

Frauen und Flucht

Ein feministischer Redebeitrag für den 10.09.20

Nach Angaben des UN-Flüchtlingswerks sind circa 50% der Geflüchteten Frauen und Mädchen. Sie fliehen vor politischer oder religiöser Unterdrückung, Krieg, Umweltzerstörung und Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen, aber sie fliehen auch vor  geschlechtsspezifischer Unterdrückung, sexueller und häuslicher Gewalt, Zwangsverheiratung, Vielehe, Witwenverbrennung und Genitalverstümmlung. Weitere Fluchtgründe sind systematische Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung oder die Verfolgung von Inter- und Transmenschen. Krisensituationen wie Krieg aber auch Pandemien führen zur Auflösung gesellschaftlicher und sozialer Strukturen mit zunehmender Gewaltbereitschaft. Auch hier sind Frauen und Mädchen besonders betroffen. Systematische Vergewaltigung ist eine häufig angewandte Kriegsstrategie.

KRIEG WURDE UND WIRD AUCH IMMER AUF DEN KÖRPERN VON FRAUEN AUSGETRAGEN! Dennoch ist sexualisierte Kriegsgewalt kein anerkannter Asylgrund.

Viele Frauen und Mädchen fliehen alleine oder mit Kindern. Auf der Flucht sind gerade sie weiterhin von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung sowie Menschenhandel bedroht. Etwa  30% der Frauen berichten von Vergewaltigungen während der Flucht, doch die Dunkelziffer ist höher, da aus Scham häufig geschwiegen wird.

Die Lager an den EU Aussengrenzen stellen für diese schwer traumatisierten Menschen keine sichere Zufluchtsstätte dar. In einem überfüllten Lager wie Moria sind sie nicht selten erneut Opfer von sexualisierter Gewalt und Unterdrückung. Manche Frauen schlafen mit Windeln, da sie nachts aus Angst vor Vergewaltigung nicht auf die Toiletten gehen.

Die sanitäre und hygienische Situation ist verheerend, so mussten sich etwa 117 Menschen eine Toilette und eine Dusche teilen.  Geschlechtergetrennte sanitäre Anlagen waren  nicht vorhanden, ebensowenig wie besondere Schutzräume für Frauen und Mädchen.

Hinzu kommt die Unterversorgung an Menstruationsprodukten, wodurch Frauen und Mädchen negativ in ihrem Gefühl der Sicherheit, ihrer Mobilität – wie den Gang zu den Essensausgabestellen – und ihrer Würde beeinträchtigt werden. Die katastrophalen hygienischen Zustände können zudem bei Menstruierenden zu lebensbedrohlichen Infektionen und Unfruchtbarkeit führen.

Durch die verheerenden Brände in der Nacht vom 08. auf den 09. September hat sich die Lage der Menschen vor Ort weiter dramatisch verschärft. Das für ursprünglich 2800 Menschen ausgelegte Lager, in dem zuletzt noch circa 12-14000 Menschen untergebracht waren, ist nun größtenteils niedergebrannt. Die Menschen sind in die umgebenden Hügel geflohen, die vorher schon menschenverachtenden Lebensbedingungen sind noch unmenschlicher geworden. Wie Menschen vor Ort berichtet haben, wurden die aus dem Feuerinferno fliehenden Menschen von der Polizei mit Tränengas beschossen, damit sie nicht in die umgebenden Städte fliehen und werden zum Teil von Neonazihorden bedrängt. Zudem sollen Helfer*innen von der Polizei abgehalten werden die Geflüchteten mit Wasser und Nahrungsmittel zu versorgen. … All das übersteigt unsere Vorstelllungskraft!

Wie aus anderen Krisensituationen bekannt ist, muss auch hier befürchtet werden, dass insbesondere Frauen und Mädchen hier besonderen Gefahren ausgesetzt sind. Gewalt, Unterdrückung und  sexualiserte Gewalt nimmt in Krisensituationen zu.

Wir fordern:
– sofortige Evakuierung aller Menschen aus Moria

– Schaffung sicherer Fluchtwege für alle Menschen – Kein Ertrinken im Mittelmeer, kein Verdursten in der Wüste und kein Verrecken in überfüllten Lagern und Folterlagern an den EU-Außengrenzen!

– keine Unterbringung von FLINT (Frauen Lesben Intersexuelle Non-Binäre und Transsexuelle) in Sammmelunterkünften und ANKER-Zentren, da diese Menschen aufgrund ihrer hohen Risikoexposition zur Gruppe der besonders schutzbedürftigen Geflüchteten gehören. Sie müssen von der Erstaufnahme in Deutschland bis zur Durchführung des Asylverfahrens spezifische Unterstützung erfahren.

– die Umsetzung der bereits vom Ministerium für Senioren, Frauen und Jugend erarbeiteten
Mindesstandarts zum Gewaltschutz in Sammelunterkünften, sowie weitere Evaluation und
Implementierung von Gewaltschutzkonzepten

  Aus und Fortbildung von Mitarbeitenden in Flüchtlingsunterkünften und des BAMF bzgl.
Gewaltprävention und traumasensiblen Arbeitsansätzen

– den Zugang zu medizinischer, psychologischer bzw. psychosozialer
Unterstützung für geflüchtete Frauen

Die Aufnahmerichtlinie  der EU (2013/33/EU) bzgl. Erkennung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter muss hier umgesetzt werden.  FLINT, die aufgrund geschlechtsspezifischer Gewalt und Verfolgung  aus ihrer Heimat geflohen sind und bei denen eine besondere Schutzbedürftigkeit im Sinne der EU-Richtlinie 2013/33/EU festgestellt werden muss, muss ein Aufenthaltsstatus gewährt werden. Dies muss unabhängig davon erfolgen, ob das Herkunftsland als sicher gilt oder nicht. Sie sind grundsätzlich einem hohen Risiko ausgesetzt, Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt zu werden.

Die Verschlechterung der Bleibeperspektive für FLINT aus vermeintlich sicheren Herkunftsländern führt dazu, dass sie erneut diskriminiert werden.

ES GIBT FÜR FRAUEN MÄDCHEN ABER AUCH FÜR MENSCHEN, DIE SICH NICHT IN EIN BINÄRES GESCHLECHTERMODELL PRESSEN LASSEN KEIN SICHERES HERKUNFTSLAND!